ARBEITSRECHT

 

Das Arbeitsrecht gehört zu den schnelllebigen Rechtsgebieten. Unsere Mandanten werden bei uns ausschließlich von Fachanwälten betreut, die stets über aktuellstes Fachwissen, über eine umfassende Berufserfahrung und Spezialkenntnisse in vielen Branchen verfügen.

Vertragsgestaltung

Die Vertragsgestaltung bildet die Grundlage jedes Rechtsverhältnisses. Die Vielzahl unterschiedlicher Arbeitsverhältnisse einerseits, der stete Wandel von Gesetzgebung und Rechtsprechung andererseits erfordern bei der Vertragsgestaltung höchste Sorgfalt.

HR Management

Dass laufende Personalmanagement stellt Personalverantwortliche regelmäßige vor erhebliche Herausforderungen, teils im disziplinarischen Bereich, aber viel häufiger bei der aktiven Gestaltung laufender Arbeitsverhältnisse.

Datenschutz

Der Schutz personenbezogener Daten vor missbräuchlicher Verwendung ist auch im Arbeitsrecht zu beachten.

Compliance

Rechtsfragen rund um die Sicherstellung rechtskonformen Handelns sowohl in Bezug auf gesetzliche Vorgaben als auch in Bezug auf unternehmensinterne Richtlinien sind essentielle Bausteine moderner Unternehmen.

Umstrukturierung und Unternehmenskauf

Jede komplexere Transaktion im Bereich Unternehmenskauf/Umstrukturierung/Reorganisation bedarf sorgfältiger Analyse, Vorausplanung und Vorbereitung.

Beendigung von Arbeitsverhältnissen

Während die einvernehmliche Trennung viel Verhandlungsgeschick erfordert, geht es im Falle der Kündigung nicht selten vor Gericht.

Kollektives Arbeitsrecht

Kollektives Arbeitsrecht begegnet uns zum einen, wenn es um die Frage geht, ob ein Tarifvertrag auf das Arbeitsverhältnis Anwendung findet, also bei tariflichen Regelungen. Kollektives Arbeitsrecht spielt aber auch dann eine Rolle, wenn im Unternehmen ein Betriebsrat besteht.

Geschäftsführer / Vorstände

Bei Organmitgliedern, die neben ihren dienstvertraglichen auch steuerrechtlichen und gesellschaftsrechtlichen Verantwortlichkeiten übernehmen, sind viele rechtliche Besonderheiten zu beachten.

Drittbezogener Personaleinsatz

Der drittbezogene Personaleinsatz im In- und Ausland ist in vielen Branchen ein wichtiges Instrument, um in unterschiedliche Situationen flexible zu agieren. Oft stellt sich die Frage, nach dem richtigen und rechtskonformen Modell.

Anwälte

Michael Zwisler

Rechtsanwalt
Fachanwalt für Arbeitsrecht

VITA >

Dr. Thomas Sanhüter

Rechtsanwalt
Fachanwalt für Arbeitsrecht

VITA >

Isabel Aumer

Rechtsanwältin
Fachanwältin für Arbeitsrecht

VITA >

Dr. Cornelia Vigano

Rechtsanwältin
Fachanwältin für Arbeitsrecht

VITA >

Aktuelles

Aktuelles Urteil I Arbeitsrecht

Rufbereitschaft als Arbeitszeit

EuGH, Urteile vom 09. März 2021 – C-344/19 und C-580-19

Immer wieder stellt sich die Frage, wann Bereitschaftszeiten als Arbeitszeiten gelten und wann sie vergütet werden.

Grundsätzlich sind Bereitschaftszeiten dann Arbeitszeit, wenn der Arbeitnehmer die Verpflichtung hat am Arbeitsplatz zu bleiben. So einfach ist es aber meist nicht.

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Aktuelles Urteil I Arbeitsrecht

Annahmeverzugslohn - Auskunft hinsichtlich anderweitigen Erwerbs

BAG, Urteil vom 27.05.2020 - 5 AZR 387/19

Der Arbeitnehmer verklagte seinen Arbeitgeber nach gewonnenem Kündigungsschutzverfahren auf Zahlung der Vergütung für die Vergangenheit, sogenannter Annahmeverzugslohn gemäß § 615 S. 1 BGB.

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Aktuelles Urteil I Arbeitsrecht

Entgeltfortzahlung bei mehreren Erstbescheinigungen

BAG, Urteil vom 11.12.2019 - 5 AZR 505/18

Der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AUB) kommt ein hoher Beweiswert zu. Diesen muss grundsätzlich der Arbeitgeber erschüttern. Schwer ist dies dann, wenn zwischen der letzten AUB und der neuen Erstbescheinigung nur ein arbeitsfreies Wochenende liegt, der Arbeitnehmer also keine Arbeitsleistung erbringen musste.

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Aktuelles Urteil I Arbeitsrecht

Freizeitausgleich bei Guthaben auf Arbeitszeitkonto

BAG, Urteil vom 20.11.2019 - 5 AZR 578/18

Der beklagte Arbeitgeber wurde dazu verurteilt, an den Arbeitnehmer das noch vorhandene Guthaben auf dem Arbeitszeitkonto mit dem vertraglichen Stundenlohn nach Beendigung des Beschäftigungsverhältnisses auszubezahlen.

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BAG, Urteil vom 31.01.2019 - 2 AZR 426/18

Der Arbeitgeber hatte wegen eines anderweitigen Verdachts den Dienst-Laptop des Arbeitnehmers untersucht, womit der Arbeitnehmer einverstanden war. Der Arbeitnehmer nannte der zuständigen Innenrevision bestimmte Daten als „privat“. Diese wurden vom Arbeitgeber nicht gesichtet. In den anderen Daten fand der Arbeitgeber eine Aufstellung über die vom Arbeitnehmer mit der Tankkarte, also auf Kosten des Arbeitgebers, vorgenommenen Betankungen. Manche dieser gelisteten Betankungen wiesen höhere Liter-Angaben auf, als der Tank des überlassenen Fahrzeugs fasste.

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