Erbrecht und Nachfolgeplanung

 

Erbrechtliche Beratung heißt in unserer Kanzlei immer Beratung unter allen rechtlichen Gesichtspunkten. Steuer- und gesellschaftsrechtliche, familien- und betreuungsrechtliche  Gesichtspunkte müssen immer mitbedacht und berücksichtigt werden.

Die erbrechtliche Beratung umfasst unter anderem Schenkung zu Lebzeiten, Mitgestaltung von Eheverträgen, Testamentsgestaltung, Vorsorge durch Vollmacht und Patientenverfügung, Absicherung von Unternehmen bei Krankheit oder Unfall des Geschäftsführers oder Inhabers, Sicherung ihres Lebens im Alter und Umsetzung Ihrer Wünsche in der letzten Phase des Lebens.

Dies gewährleisten wir durch ein Team von Anwältinnen und Anwälten, die nicht nur Spezialisten auf ihrem Gebiet sind, sondern in der täglichen Beratungspraxis gerade die Zusammenhänge der verschiedenen Themen im Auge behalten und gemeinsam bearbeiten.

Testamentsgestaltung

Je nach Größe des Vermögens und auch den zu bedenkenden Erben, kann eine Testamentsberatung von ganz unterschiedlicher Komplexität sein. Am Anfang der Beratung steht deswegen eine Analyse der Verhältnisse und der Wünsche des Mandanten. Steuerliche Gesichtspunkte und Fragen der Erhaltung des Vermögens spielen eine große Rolle. Auch gerechte Verteilung unter den Erben, Ausschluss oder Beschränkung unerwünschter Erbansprüche, Vermeidung von hohen Pflichtteilsansprüchen und  künftigen Rechtsstreitigkeiten sind Ziele der Beratung.

Absicherung im Alter

Ein großes Thema ist im Rahmen der Überlegungen zu der Regelung des Nachlasses auch die Frage, wie man das eigene Leben in den letzten Jahren absichert. Hier geht es nicht nur um die letzten Monate oder Wochen des Lebens. Lösungen sucht man auch für die Begleitung bei der Suche nach häuslicher Pflege, die Begleitung bei einer Demenzerkrankung, die Entscheidung für die richtige Einrichtung bei entstehender Pflegebürftigkeit.  Insbesondere wenn man keinen nahen Angehörigen hat, die diese Aufgabe übernehmen können, wünscht man sich professionelle Begleitung und auch eine Beratung zur wirtschaftlichen Absicherung dieser Situation.

Vertretung bei streitigen Erbauseinandersetzungen

Erbstreitigkeiten werden häufig mit besonderer Härte geführt. Der Streit zwischen Erben und Pflichtteilsberechtigten trägt das Risiko in sich, mit erheblichen wirtschaftlichen und emotionalen Kosten verbunden zu sein. Umso wichtiger ist es, hierbei effektiv und erfahren vertreten zu werden.

Vertretung bei Verfahren vor dem Nachlassgericht

Mit dem Eintritt eines Erbfalls, wir man als Erbe mit dem Nachlassgericht in Kontakt kommen. Es müssen Erklärungen zu vorhandenen Testamenten, zum Bestand des Nachlasses und des Wert abgegebenen werden. Bei Bedarf ist ein Erbschein oder auch ein Europäisches Nachlassverzeichnis oder auch ein Testamentsvollstreckerzeugnis zu beantragen. Auch kann der Streit um Inhalt und Wirksamkeit eines Testaments auch vor dem Nachlassgericht geführt werden.

Erstellung der Schenkungs- und Erbschaftssteuererklärung

Bei einer Übertragung zu Lebzeiten und bei einem Erwerb als Erbe, Vermächtnisnehmer oder Pflichtteilsberechtigter müssen sie eine Schenkungs- oder Erbschaftssteuererklärung abgeben. Unser Team aus Steuerberatern arbeitet in diesem Bereich eng mit der Erbrechtserteilung zusammen und übernimmt gerne die Erstellung der entsprechenden Erklärungen.

Anwälte

Thomas Chr. Fleschutz

Rechtsanwalt
Wirtschaftsmediator (MuCDR)

VITA >

Claudia Fleschutz

Rechtsanwältin
Fachanwältin für Erbrecht

VITA >

Anna Kiermeier

Rechtsanwältin, Fachanwältin für Agrarrecht, Lehrbeauftragte der Universität Göttingen, Wirtschaftsmediatorin (MuCDR)

 

VITA >

Lina Khamenya

Rechtsanwältin

VITA >