Miet- und WEG-Recht

 

Sie möchten Ihren Mietvertrag überprüfen lassen? Oder Ihrem Mieter rechtswirksam kündigen? Die Eigentümergemeinschaft hat einen Beschluss gefasst, gegen den Sie vorgehen möchten? Mit unserer langjährigen Erfahrung beraten wir sowohl Mieter als auch Vermieter und Immobilieneigentümer mit großem Erfolg.

Vertragsgestaltung / -überprüfung

Sie wollen einen bestehenden oder angebotenen Vertrag rechtlich überprüfen lassen. Sind sich vielleicht nicht sicher, ob Ihr Vertrag noch der aktuellen, sich ständig wechselnden Rechtsprechung entspricht. Haben eine Frage zu einer bestimmten Bedingung in Ihrem Vertrag oder wollen konkrete Fragen rechtlich gestalten lassen. Setzen Sie sich gerne mit uns in Verbindung.

Kündigung und Räumung

Rechtsberatung in allen Punkten über wirksame Kündigungsgründe (beispielsweise im Falle einer Eigenkündigung), der formell ordnungsgemäßen Form einer Kündigung und der Frist, zu der sie wirksam werden kann. Ist die Kündigung erfolgt, stellt sich die Frage der Räumung – freiwillig oder mittels Klage? Was passiert wann und unter welchen Voraussetzungen? Wir beraten Sie.

Miet- / Pachterhöhung

Alle rechtlichen Fragen rund um mögliche Erhöhungen von Miete oder Pacht. Was ist erforderlich? Was kann passieren? Und welche Handlungsmöglichkeiten habe ich?

Bauliche Veränderungen

Sie planen in einer Miet- oder Eigentumswohnung eine bauliche Veränderung und haben Fragen, ob dies überhaupt zulässig ist oder unter welchen Voraussetzungen? Sie wollen näheres zur Kostentragungspflicht im Verhältnis Gemeinschafts- zu Sondereigentum wissen? Oder Sie fragen sich, ob eine schon vorgenommene bauliche Veränderung nach Vertragsbeendigung zurückzubauen ist? Was es zu beachten gibt, erklären wir Ihnen verständlich.

Mängel

Egal, ob im Miet- oder Pachtverhältnis oder im Sonder- oder Gemeinschaftseigentum Mängel sind immer ärgerlich. Am besten sie verschwinden schnellstmöglich, aber das passiert meist nicht von allein. Was Sie zu beachten haben und wie die Mängelbeseitigung am besten gelingt, dazu beraten wir Sie gerne. Informationen zu spezifischen baurechtlichen WEG-Problemen, wie Mängel am Gemeinschaftseigentum und Sondereigentum, finden Sie hier.

Kosten innerhalb der WEG

Kosten für das Gemeinschaftseigentum werden anders behandelt als Kosten für das Sondereigentum. Welche Kosten wozu gehören, findet sich in der Teilungserklärung. Wenn sie eindeutig ist. Was für welche Kosten gilt, steht im Gesetz. Alles klar? Wenn nicht, rufen Sie uns an.

Beschlussanfechtung

Sie brauchen einen Beschluss? Oder es wurde etwas beschlossen, was nicht Ihren Interessen entspricht? In letzterem Fall heißt es schnell handeln – Sie haben einen Monat Zeit. Am besten rufen Sie noch heute bei uns an.

Anwälte

Thomas Chr. Fleschutz

Rechtsanwalt
Wirtschaftsmediator (MuCDR)

VITA >

Isabel Kääb

Rechtsanwältin
Fachanwältin für Bau- und Architektenrecht

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Isabel Aumer

Rechtsanwältin
Fachanwältin für Arbeitsrecht

VITA >

Aktuelles

Miet- und WEG-Recht

Achtung Vermieter,

die Stadt München unterfällt neben vielen weiteren Städten im Umkreis - darunter Rosenheim, Bad Tölz-Wolfratshausen, Ebersberg, Fürstenfeldbruck und Starnberg - der Mietpreisbremse nach § 556d I, II BGB i.V.m der Anlage 1 zu § 1 Mieterschutzverordnung.

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