
Handels- und Vertriebsrecht
Der Handel braucht Schnelligkeit und Sicherheit. Nicht umsonst gibt es national und international mit dem HGB und dem CISG (UN-Kaufrecht) spezielles Recht für Kaufleute, das den Besonderheiten Rechnung trägt.
Handelsrecht
Wir beraten Sie zügig und kompetent bei der Gestaltung Ihrer Lieferverträge, ob Einzelverträge, Rahmenverträge, Sukzessivlieferungsverträge oder Einkaufs- und Lieferbedingungen. Treten im Zuge von Herstellung oder Lieferung Probleme mit Lieferanten oder Abnehmern auf, beraten wir Sie begleitend und, nicht zuletzt, in Auseinandersetzungen vor Gericht, Schiedsgericht oder mittels alternativer Streitbeilegung.
Vertriebsrecht
Ohne Vertrieb kein florierender Handel. Deshalb beraten und vertreten wir die Kaufleute und Ihre Vertriebspartner bei der Gestaltung von Vertriebsverträgen und auch bei deren Auflösung mit allen Fragen, den geworbenen Kundenstamm und Ausgleichszahlungen betreffend. Bei Steuerfragen, national wie international, haben die Kolleginnen und Kollegin der Fachabteilung Steuerrecht stets den Überblick.
Unsere Beratungsschwerpunkte
- HGB, CISG (UN-Kaufrecht)
- Gewährleistung und Haftung
- Lieferverträge
- Einkaufs- und Lieferbedingungen
- Vertriebsverträge
- Ansprüche der Handelsvertreter, Vertragshändler und anderer Absatzmittler
- Vertriebsrecht und Arbeitsrecht
- Handelsgesellschaftsrecht