PFGC,

Freizeitausgleich bei Guthaben auf Arbeitszeitkonto

BAG, Urteil vom 20.11.2019 - 5 AZR 578/18

Der beklagte Arbeitgeber wurde dazu verurteilt, an den Arbeitnehmer das noch vorhandene Guthaben auf dem Arbeitszeitkonto mit dem vertraglichen Stundenlohn nach Beendigung des Beschäftigungsverhältnisses auszubezahlen.

Der Arbeitgeber hatte weder im Vergleich des vorangegangenen Verfahrens noch durch einseitige Erklärung ausdrücklich festgelegt, dass die unwiderrufliche Freistellung unter Anrechnung von Arbeitszeitguthaben erfolgt.

Der Arbeitnehmer musste die Höhe des Guthabens nicht besonders begründen, „denn der Arbeitgeber stellt mit der vorbehaltlosen Ausweisung in einem für den Arbeitnehmer geführten Arbeitszeitkonto dessen Saldo streitlos und bringt damit regelmäßig zum Ausdruck, dass bestimmte Arbeitsstunden tatsächlich und mit seiner Billigung geleistet wurden“ und es kam auf die Einhaltung der vertraglichen Ausschlussfristen nicht an, da die Guthabenstunden „streitlos“ gestellt waren.

Zurück