PFGC,

Verdachtskündigung wegen Tankkartenmissbrauchs nach Einsichtnahme in Dienstrechner

BAG, Urteil vom 31.01.2019 - 2 AZR 426/18

Der Arbeitgeber hatte wegen eines anderweitigen Verdachts den Dienst-Laptop des Arbeitnehmers untersucht, womit der Arbeitnehmer einverstanden war. Der Arbeitnehmer nannte der zuständigen Innenrevision bestimmte Daten als „privat“. Diese wurden vom Arbeitgeber nicht gesichtet. In den anderen Daten fand der Arbeitgeber eine Aufstellung über die vom Arbeitnehmer mit der Tankkarte, also auf Kosten des Arbeitgebers, vorgenommenen Betankungen. Manche dieser gelisteten Betankungen wiesen höhere Liter-Angaben auf, als der Tank des überlassenen Fahrzeugs fasste.

Die ausgesprochene Verdachtskündigung war trotz des ca. 17-jährigen unbeanstandeten Beschäftigungsverhältnisses des schwerbehinderten Arbeitnehmers wirksam.
Die offene Untersuchung des Dienst-Laptops in Kenntnis des Arbeitnehmers unter Beachtung der als „privat“ benannten Dateien war eine verhältnismäßige Verarbeitung personenbezogener Daten und die daraus gewonnenen Informationen durften verwertet werden.

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