Bau- und Architektenrecht
Wir sind Ihr Partner in allen Angelegenheiten rund um die Immobilie. Um den bestmöglichen Erfolg für Sie zu erreichen, beraten wir Sie von Anfang an: Von der Projektidee über die laufende Beratung und Begleitung bei der Umsetzung bis zur Vertretung in außergerichtlichen oder gerichtlichen Auseinandersetzungen bei Konflikten.
Abrechnung
Was ist bei der Abrechnung von Werklohn und Architektenhonorar zu beachten und wie löst man die typischen Konfliktsituationen bei Abschlagsrechnung und Schlussrechnung?
Beratung zu Durchsetzung und Abwehr von Vergütungsansprüchen während des Bauprojekts (Abschlagsforderungen, Nachträge, Verzugsansprüche, Baubehinderungsansprüche, Entschädigungsansprüche wegen Mitwirkungs- oder Zahlungsverzug etc.)
Beratung im Zusammenhang mit Bauhandwerkersicherheiten gemäß § 650 f) BGB (Absicherung von Vergütungsansprüchen des Unternehmers oder Architekten)
Vertretung in der Schlussrechnungs- und Abwicklungsphase von Bauprojekten
Architektenrecht
Wir beraten Sie bei allen im Architekten- und Ingenieurrecht auftretenden Rechtsfragen – von der Vertragsgestaltung über Honorarfragen (HOAI 2013/2021) bis zur Haftung.
Was ist bei der Gestaltung von Generalplaner-, Architekten-, Ingenieur- und Projektsteuerungsverträgen zu beachten und zwingend im Vertrag zu regeln und wo sind generell und in Ihrem Einzelfall die rechtlichen Problemzonen, die frühzeitig in Ihrem Interesse geklärt sein sollten?
Wir überarbeiten auch Ihre Standardverträge anhand der aktuellen Anforderungen von Gesetz und Rechtsprechung an Architekten- und Ingenieurverträge.
Wir beraten und unterstützen Sie bei allen in der Vertragsdurchführung auftretenden Honorarfragen, z.B. bei Abschlagszahlungen, in der Schlussrechnungsphase und insbesondere bei Honorarnachträgen und Aufstockungsklagen.
Wie geht man mit von Architekten verursachten Bauschäden um und welche Ansprüche können gegenüber den verschiedenen Baubeteiligten und Versicherungen geltend gemacht werden?
Außergerichtliche Konfliktbeilegung
Wir vertreten Ihre Interessen in allen Arten von Schlichtungsverfahren (Mediation, Schlichtung, Adjudikation)
Vertretung in Vergleichsgesprächen und außergerichtlichen Verhandlungen in allen bau- und architektenrechtlichen Streitfragen.
Durchführung von und Vertretung in baurechtlichen Mediations-, Schlichtungs- und Adjudikationsverfahren in Zusammenarbeit mit uns bekannten, erfahrenen Bausachverständigen
Bauausführung
Wir beraten und unterstützen Sie baubegleitend und beim Projektmanagement — zum Beispiel bei gestörtem Bauablauf, Vertrags- und Leistungsänderungen, nicht vertragsgerechter, verspäteter oder mangelhafter Leistung und bei der Abnahme.
Wir begleiten Bauunternehmen und Architekten beim Projektmanagement (Nachtrags-, Bauzeit- und Mängelmanagement) in der Vertragserfüllungsphase.
Wie geht man mit gestörten Bauabläufen um und welche Ansprüche können gegenüber dem Vertragspartner geltend gemacht werden? Beratung zu Verzugsansprüchen, Baubehinderungsansprüchen, Entschädigungsansprüchen wegen Mitwirkungs- oder Zahlungsverzug .
Wir helfen bei der Durchsetzung Ihrer Mängelrechte bei der Abnahme bzw. Ihrer Rechte bei allen Arten von Leistungsstörungen in der Erfüllungsphase, d.h. vor und bei der Abnahme.
Wir arbeiten mit uns bekannten, erfahrenen Bausachverständigen zusammen bei der Feststellung und Begutachtung von Baumängeln, ebenso in Architektenhaftungs- und Architektenhonorarfällen
Bauträgerrecht
Was ist bei der Gestaltung und beim Abschluss eines Bauträgervertrags zu beachten und wo liegen die typischen Fallstricke für Bauträger und Erwerber bei der Vertragsdurchführung?
Wir erstellen Musterverträge für Bauträger und Projektentwickler
Wir prüfen für den Erwerber Bauträgerverträge
Wir helfen und beraten bei bautechnischer und vertraglicher Abnahme der Leistungen und bei der Zahlungsabwicklung nach vertraglichem Zahlungsplan und §§ 3 und 7 MaBV
Wir vertreten Wohnungseigentümergemeinschaften gegenüber dem Bauträger in Streitigkeiten betreffend das Gemeinschaftseigentum. Dabei arbeiten wir in Gerichtsverfahren mit uns bekannten, erfahrenen Bausachverständigen zusammen.
Wir beraten und vertreten den Bauträger in allen Mängelstreitigkeiten mit den Erwerbern sowie in Fragen der Abwicklung von Zahlungen und Sicherheiten nach MaBV und BGB sowie bei allen sonstigen bauträgerspezifischen Problemstellungen.
Gewährleistung
Wir unterstützen Sie bei der Durchsetzung und Abwehr von Mängelansprüchen im Gewährleistungsstadium und beraten bei Schadensfällen und zur Versicherung von Bau- und Planungsleistungen (Haftpflicht- und Bauleistungsversicherungen).
Wir setzen Ihre Mängelansprüche durch – unter Berücksichtigung der Ihnen vom Vertragspartner gestellten Sicherheiten (Vertragserfüllungs-, Mängel- und Vorauszahlungsbürgschaften, Mängeleinbehalte etc.)
Wir prüfen rechtlich die Mithaftung von Baubeteiligten (Planer, Bauüberwacher, Vorunternehmer, Nachunternehmer, Baustofflieferant, Bauleiter) und dementsprechende Regressansprüche und setzten diese Ansprüche durch.
Wir helfen und beraten in Bauschadensfällen: Wann und von wem können Bauleistungs- und Haftpflichtversicherungen in Anspruch genommen werden? Wir arbeiten mit uns bekannten, erfahrenen Sachverständigen zusammen bei der Feststellung und Begutachtung von Baumängeln, ebenso in Architektenhaftungs- und Architektenhonorarfällen.
Projektierung und Planung
Was ist bei der Projektentwicklung für die Strukturierung des Bauprojekts zu beachten und frühzeitig bei der Vertragsgestaltung als Weichenstellung zu berücksichtigen?
Rechtsberatung zu Entscheidung für Generalplaner oder Einzelvergabe der Objekt- und Fachplanungen bzw. der Bauüberwachung.
Rechtsberatung zu Entscheidung für zusätzliche Projektsteuerung oder externes Projektmanagement bzw. bei der Beauftragung von Bausachverständigen (Verträge mit Baugrundgutachtern, Fachingenieuren für Vermessung, Bauakustik etc).
Rechtsberatung zu Entscheidung für Generalunternehmervergabe oder nach Einzelgewerken.
Rechtsberatung zu Entscheidung für Aufteilung von Planungs- und Bauüberwachungsverträgen, Stufen- und Bauabschnittsbeauftragungen etc.
Führen von Vertragsverhandlungen
Prozessvertretung
Wir vertreten Sie in Gerichts- sowie in Schiedsgerichtsverfahren in Zusammenarbeit mit uns bekannten, erfahrenen Bausachverständigen
Wir führen Bauprozesse vor Landgerichten und Oberlandesgerichten.
Wir vertreten Ihre Interessen als Beteiligte (Partei oder Streithelfer) in selbständigen Beweisverfahren vor Gericht und in außergerichtlichen Verhandlungen.
Wir vertreten Ihre Interessen auch in Schiedsgutachterverfahren und Schiedsgerichtsprozessen.
Wir arbeiten in Gerichtsverfahren mit uns bekannten, erfahrenen Bausachverständigen zusammen, um nicht nur rechtlich sondern auch bautechnisch die richtige Lösung für Ihre Interessen zu finden und durchzusetzen
Sicherheiten (Bürgschaften, Einbehalte, Bauhandwerkersicherheit)
Wir unterstützen Sie beim vertraglichen Sicherheitenmanagement
Wir erstellen Vertragsklauseln für bautypische Sicherungszwecke (Vertragserfüllungs-, Mängel- und Vorauszahlungsbürgschaften) und für die entsprechenden Bürgschaften
Wir prüfen Sicherheitsabreden und Bürgschaften auf Gesetzes- und Vertragskonformität sowie mit Blick auf die Erreichung des jeweiligen Sicherungszwecks
Wir helfen und beraten im Sicherungsfall: Wann und wie kann die Sicherheit in Anspruch genommen und verwertet werden – liegen jeweils die Voraussetzungen vor bei Vertragserfüllungs- oder Mängelbürgschaft? Wann muss die Bürgschaft zurückgegeben werden? Kann die Bürgschaft verwertet werden?
Wohnungseigentum (WEG)
Wir vertreten Ihre Interessen als Wohnungseigentümer in WEG-Sachen und Streitigkeiten mit dem Bauträger. Informationen zu allgemeinen WEG-Sachen finden Sie hier.
Beratung und Vertretung der Gemeinschaft bei Baumängeln im Gemeinschaftseigentum.
Beratung und Vertretung der Wohnungseigentümer bei Baumängeln im Sondereigentum.
Prozessvertretung und Vergleichsverhandlungen in Gerichtsverfahren mit dem Bauträger (Durchsetzung von Mängelrechten betreffend das Gemeinschaftseigentum). Wir arbeiten in Gerichtsverfahren mit uns bekannten, erfahrenen Bausachverständigen zusammen, um nicht nur rechtlich sondern auch bautechnisch die richtige Lösung für Ihre Interessen zu finden und durchzusetzen.
Wir beraten und vertreten den Bauträger in allen Mängelstreitigkeiten mit den Erwerbern sowie in Fragen der Abwicklung von Zahlungen und Sicherheiten nach MaBV und BGB sowie bei allen sonstigen bauträgerspezifischen Problemstellungen.
Verträge
Wir erstellen für Ihr Bauprojekt GÜ-, GU-, Einzelgewerke- und Nachunternehmerverträge – als Mustervertrag oder auf den Einzelfall zugeschnitten —und prüfen bzw. gestalten Ihre Immobilienverträge.
Wir leisten die Vertragsgestaltung für Bau-, Bauträger- und Architektenverträge auf Basis der aktuellen Rechtslage unter Berücksichtigung Ihrer jeweiligen Interessen (Auftraggeber/Auftragnehmer/Subunternehmer)
Wir prüfen Ihre Vertragsmuster für Bau-, Bauträger- und Architektenverträge auf Übereinstimmung mit Gesetz und aktueller Rechtsprechung
Führen von Vertragsverhandlungen für Bau- und Architektenverträge (Objektplanung, Fachplanung, Vergabe, Bauüberwachung, Bauausführung mit Generalunternehmer oder Einzelgewerkunternehmer)
Wir leisten die Vertragsprüfung und Vertragsgestaltung bei Kauf und Verkauf sowie die rechtliche Begleitung bei Vertragsverhandlungen. Für die immobilienbezogene Projektentwicklung leisten wir die Due-Diligence- Prüfung und die Beratung zu Grundstücksrechten wie Dienstbarkeiten und Vorkaufsrechte etc.) sowie die Gestaltung und Verhandlung von Mietverträgen (Wohnraum und Geschäftsraum) sowie von Pachtverträgen und Maklerverträgen für Ihr Immobilienprojekt
Anwälte
Anna Kiermeier
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Agrarrecht, Lehrbeauftragte der Universität Göttingen, Wirtschaftsmediatorin (MuCDR)
Aktuelles
Vertragsgestaltung: Wie formuliert man eine wirksame Vertragsstrafen-Klausel?
Bauträgerrecht und Verjährung
Ist die VOB/B noch zeitgemäß?
Kündigung wegen Mängeln nach § 4 Abs. 7 VOB/B unwirksam