Testamentsgestaltung

Gestaltung von einfachen und komplexen letztwilligen Verfügungen

Die Umsetzung der individuellen Ziele einer Testamentsgestaltung setzt voraus, dass man sich die Zeit nimmt, die Ausgangssituation der Mandantschaft kennenzulernen und ihre konkreten Wünsche herauszuarbeiten. Hierbei spielt die persönliche Situation eine entscheidende Rolle: Sind Sie verheiratet, gibt es Kinder und Enkel oder möchten Sie Ihr Vermögen nach dem Tod einer gemeinnützigen Vereinigung oder entfernten Verwandten zukommen lassen. Handelt es sich um ein großes Vermögen, sind Immobilien oder Kunstgegenstände vorhanden. Möchten Sie Ihr Vermögen gleichmäßig aufteilen, oder sollen einzelne Vermögensgegenstände in bestimmte Hände. Ist eine Immobilie vorhanden, deren Erhalt gesichert werden soll.

Bei den Problemen rund um die Hofübergabe hat unsere Kanzlei einen besonderen Kompetenzschwerpunkt, der es erlaubt, die speziellen Gestaltungsmöglichkeiten des Agrarrechts voll auszuschöpfen.

Verfügungen können bei einfacheren Grundkonstellationen auf der Basis eines von uns entwickelten Entwurfs handschriftlich durch die Mandantschaft verfasst werden. Das privatschriftliche Testament steht dem notariellen in Gestaltungsfreiheit und Wirkung in nichts nach.

Selbstverständlich bereiten wir auch notarielle Testament vor. Hier werden häufig weitere Verfügungen mit aufgenommen. Es gilt Fehlplanungen zu vermeiden.

Der erste Schritt muss immer sein, Ihre Ziele klar herauszuarbeiten und dann erfolgreich zu gestalten. Nur so vermeidet man Streit bei der späteren Auseinandersetzung des Erbes. Zukünftige Entwicklungen, wie etwa unterschiedliche Wertentwicklungen von Vermögensbestandteilen müssen berücksichtigt werden. Die gilt für kleine wie große Vermögen, insbesondere um unerwünschte Benachteiligungen zu vermeiden