Vermögensnachfolge zu Lebzeiten gestalten

Gestaltung einer Familiengesellschaft zur systematischen Übertragung auch größerer Vermögen, sog. Familienpool

Bei größeren Vermögen und zur Vermeidung von Ungerechtigkeiten zwischen einzelnen Beschenkten gibt es auch die Möglichkeit, das Familienvermögen in eine Gesellschaft einzubringen und in der Folge Anteile an dieser Gesellschaft zu übertragen. Es stehen verschiedene Gesellschaftsformen zu Verfügung. Hier ist insbesondere an die Gesellschaft bürgerlichen Rechts oder auch an eine Kommanditgesellschaft zu denken. Die Kommanditgesellschaft ist insbesondere interessant, wenn minderjährige Kinder beteiligt sind.

Hier kann man über Jahrzehnte immer Anteile übertragen, ohne die in die Gesellschaft eingebrachten Immobilien übereignen zu müssen. Dem höheren rechtlichen und steuerrechtlichen Aufwand steht ein hohes Maß an Flexibilität und Gestaltungsfreiraum gegenüber.

Auch kann in einer Gesellschaft gut darauf geachtet werden, dass unerwünschte Dritte nicht im Rahmen eines Erbgangs zu Gesellschaftern und damit zu Inhabern von Vermögensanteilen werden.

Gerade in diesem Bereich ist die Zusammenschau von erbrechtlichen, steuerrechtlichen und gesellschaftsrechtlichen Fragestellungen zur Entwicklung erfolgreicher Lösungen besonders wichtig.