Testamentsgestaltung

Anordnung der Testamentsvollstreckung

Die Anordnung einer Testamentsvollstreckung ist in verschiedenen Konstellationen sinnvoll. Haben Sie keine eigenen nahen Verwandten, sichert ein Testamentsvollstrecker die Umsetzung Ihrer Wünsche nach dem Tod ab. Eine Testamentsvollstreckung bietet sich auch an, wenn die künftigen Erben teileweise minderjährig sind, oder Streit in der Erbengemeinschaft zu erwarten ist. Die Testamentsvollstreckung kann sich auf die bloße Abwicklung und Verteilung des Nachlasses beschränken. In anderen Fällen kann die Testamentsvollstreckung auch auf eine gewisse Dauer erfolgen, um etwa Ihr Vermögen für minderjährige Abkömmlinge zu erhalten, bis diese volljährig sind oder auch eine Ausbildung abgeschlossen haben. Im Rahmen der Unternehmensnachfolge kann die Testamentsvollstreckung eine gewichtige Rolle spielen.

Unsere Kanzlei hat viele Jahr Erfahrung bei der Testamentsvollstreckung, dies sowohl bei nationalen als auch bei internationalen Sachverhalten. Mehrere unserer Anwälte sind zertifizierte Testamentsvollstrecker. Auch hier ist Kostentransparenz besonders wichtig, um den Nachlass nicht mit hohen Kosten zu belasten. Zu den Aufgaben des Testamentsvollstreckers gehört unter anderem die Aufteilung des Nachlasses, die Verwertung von Vermögensgegenständen, die Auflösung einer Wohnung, die Erfüllung von Vermächtnissen und Auflagen.