Unsere Leistungen zum Arbeitsrecht in München

 

Das Arbeitsrecht gehört zu den schnelllebigsten Rechtsgebieten – insbesondere im dynamischen Umfeld von Unternehmen, Arbeitgebern und Arbeitnehmern in München und Umgebung. Unsere Mandanten werden bei uns ausschließlich von erfahrenen Fachanwälten für Arbeitsrecht betreut, die über aktuellstes Fachwissen, langjährige Erfahrung und tiefgehende Spezialisierungen in verschiedenen Branchen verfügen. Regelmäßige Fortbildungen sichern dabei die hohe Qualität unserer Rechtsberatung im Arbeitsrecht in München.

Vertragsgestaltung

Wie ein Arbeitsvertrag gestaltet ist, bildet das Fundament jedes Arbeitsverhältnisses. Im Arbeitsrecht in München, wo rechtliche Anforderungen und Regelungen kontinuierlich im Wandel sind, ist eine sorgfältige und vorausschauende Vertragsgestaltung für Arbeitgeber, Arbeitnehmer und Führungskräfte gleichermaßen unerlässlich.

HR Management

Die tägliche Praxis im Personalmanagement konfrontiert Unternehmen häufig mit komplexen arbeitsrechtlichen Fragen. Neben disziplinarischen Maßnahmen geht es vor allem um die rechtskonforme und strategische Gestaltung laufender Arbeitsverhältnisse – ein Bereich, in dem Ihnen jede Anwältin und jeder Anwalt für Arbeitsrecht unserer Kanzlei mit Erfahrung und Kompetenz zur Seite stehen.

Datenschutz

Der Umgang mit personenbezogenen Daten ist auch im Arbeitsrecht ein sensibler Bereich. Arbeitgeber müssen die Rechte ihrer Angestellten wahren und gleichzeitig rechtssichere Strukturen im Unternehmen etablieren. Unsere Fachanwälte in München unterstützen Sie als Partner bei allen datenschutzrechtlichen Fragen im Arbeitsverhältnis.

Compliance

Die Einhaltung gesetzlicher Vorschriften und interner Richtlinien stellt für viele Arbeitgeber ein zentrales Anliegen dar, um Probleme wie Bußgelder, Unterlassungs- und Schadensersatzansprüche zu umgehen. Unsere Rechtsanwälte für Arbeitsrecht beraten bei der Entwicklung und Umsetzung wirksamer Compliance-Strukturen – immer mit Blick auf Ihre unternehmerischen Ziele und die rechtlichen Rahmenbedingungen.

Umstrukturierung und Unternehmenskauf

Komplexe Prozesse wie Betriebsänderungen, Umstrukturierungen oder Unternehmenskäufe erfordern präzise Planung und rechtssichere Umsetzung. Unsere Fachanwälte für Arbeitsrecht beraten bei Transaktionen mit Fokus auf Interessenausgleich, Sozialpläne und betriebliche Neuausrichtung.

Beendigung von Arbeitsverhältnissen

Die Beendigung eines Arbeitsverhältnisses ist für alle Beteiligten eine kritische Situation – ob bei Kündigung, Aufhebungsverträgen oder Verfahren vor dem Arbeitsgericht. Wir vertreten Ihre Interessen im Kündigungsschutzverfahren, führen eine Kündigungsschutzklage durch und beraten zu Abfindung, Arbeitszeugnis, Freistellung und Rechten im Trennungsprozess.

Kollektives Arbeitsrecht

Das kollektive Arbeitsrecht betrifft sowohl Betriebsräte als auch Arbeitgeber und Angestellte, etwa bei der Umsetzung tariflicher Regelungen oder der Mitbestimmung im Betrieb. Unser Rechtsbeistand begleitet Sie bei allen arbeitsrechtlichen Belangen rund um Tarifverträge, Betriebsvereinbarungen und Mitbestimmungsrechte für das beste Ergebnis für alle Beteiligte.

Geschäftsführer / Vorstände

Für Geschäftsführer und Vorstände gelten im Vergleich zu klassischen Arbeitsverhältnissen spezielle Rechtsfragen – etwa bei Haftung, Vergütung, Dienstwagenregelung oder vertraglichen und nachvertraglichen Wettbewerbsverboten. Unsere Kanzlei in München bietet maßgeschneiderte Beratung auf diesem spezialisierten Gebiet.

Drittbezogener Personaleinsatz

In Zeiten zunehmender Flexibilisierung ist der drittbezogene Personaleinsatz – zum Beispiel über Arbeitnehmerüberlassung oder Werkverträge – für viele Unternehmen ein strategisches Instrument. Wir prüfen die rechtssichere Umsetzung Ihrer Modelle und beraten zu möglichen Risiken bei Einsätzen im In- und Ausland.

Anwälte

Michael Zwisler

Rechtsanwalt
Fachanwalt für Arbeitsrecht

VITA >

Dr. Thomas Sanhüter

Rechtsanwalt
Fachanwalt für Arbeitsrecht

VITA >

Isabel Aumer

Rechtsanwältin
Fachanwältin für Arbeitsrecht

VITA >

Dr. Cornelia Vigano

Rechtsanwältin
Fachanwältin für Arbeitsrecht

VITA >

Häufige Fragen zum Arbeitsrecht in München

 

Das Arbeitsrecht gehört zu den zentralen Rechtsgebieten der modernen Arbeitswelt. Für Arbeitgeber und Arbeitnehmer ergeben sich im Laufe eines Arbeitsverhältnisses häufig Fragen zur Rechtslage, zu Rechten und Pflichten oder zum richtigen Vorgehen bei Konflikten und Problemen am Arbeitsplatz. Unsere Kanzlei in München unterstützt Mandanten mit fundierter Beratung und Vertretung in arbeitsrechtlichen Angelegenheiten. Die Fachanwälte für Arbeitsrecht unserer Rechtsanwälte beraten zu allen Themen rund um Arbeitsvertrag, Kündigung, Abmahnung oder Abfindung und entwickeln gemeinsam mit Ihnen eine passende Lösung für Ihre individuelle Situation.

Wann sollte ich einen Anwalt für Arbeitsrecht in München kontaktieren?

Ein Anwalt für Arbeitsrecht ist sinnvoll, sobald sich Fragen oder Probleme im Arbeitsverhältnis ergeben. Unsere Fachanwälte für Arbeitsrecht beraten Arbeitgeber und Arbeitnehmer frühzeitig zu arbeitsrechtlichen Themen, etwa bei Konflikten, rechtlichen Auseinandersetzungen oder zur Durchsetzung von Interessen. Die Kanzlei unterstützt Mandanten dabei, ihre Rechte zu kennen und im Arbeitsrecht in München sicher zu handeln.

Welche Themen gehören zum Individualarbeitsrecht?

Zum Individualarbeitsrecht zählen zahlreiche Angelegenheiten zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer. Dazu gehören insbesondere Arbeitsverträge, Arbeitszeugnis, Kündigung, Abmahnung sowie Fragen zur Beendigung von Arbeitsverhältnissen. Unsere Fachanwälte und Fachanwältinnen für Arbeitsrecht beraten umfassend zu diesem Rechtsgebiet und erläutern die wichtigsten Rechtsquellen sowie deren Bedeutung für Ihre Situation.

Unterstützen Rechtsanwälte auch bei Konflikten im Unternehmen?

Ja. Rechtsanwälte und Fachanwälte für Arbeitsrecht vertreten Mandanten vor Gericht und begleiten sie bei arbeitsrechtlichen Auseinandersetzungen. Ziel ist eine rechtssichere Lösung, die die Interessen aller Beteiligten berücksichtigt.

Welche Rolle spielt der Betriebsrat im Arbeitsrecht?

Der Betriebsrat ist ein wichtiger Ansprechpartner für Arbeitnehmer und Arbeitgeber. Er wirkt bei vielen Themen im Betrieb mit und schützt Rechte der Beschäftigten.

Wie kann ich Kontakt zur Kanzlei aufnehmen?

Für Informationen oder Termine erreichen Sie unsere Anwältinnen und Anwälte telefonisch oder per E-Mail. Unsere Experten stehen Ihnen als Ansprechpartner für arbeitsrechtliche Fragen zur Verfügung.

Aktuelles

Das Bundesarbeitsgericht hat entschieden, dass eine Kündigung als zu den üblichen Zeiten zugestellt gilt, wenn sie per Einwurf-Einschreiben kommt.

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Das Bundesarbeitsgericht (BAG) steht möglicherweise vor einer signifikanten Rechtsprechungsänderung im Kontext von Massenentlassungen.

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Der Arbeitgeber führte durch Aushang im Betrieb ein Verbot privater Smartphone-Nutzung am Arbeitsplatz ein, um die Arbeitsleistung zu gewährleisten.

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Das Gesetz zur Förderung eines inklusiven Arbeitsmarktes soll die Einstellung und Beschäftigung von Menschen mit Behinderungen auf dem ersten Arbeitsmarkt fördern.

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Aktuelles Urteil I Arbeitsrecht

Zusatzurlaub für schwerbehinderte Menschen - Verfall

BAG, Urteil vom 26.04.2022 - 9 AZR 367/21

Die Mitwirkungsobliegenheit des Arbeitgebers bei der Gewährung von Urlaub beschäftigt das Bundesarbeitsgericht (BAG) auch nach der Entscheidung aus dem Jahre 2019 (Az. 9 AZR 423/16) in den unterschiedlichsten Konstellationen immer wieder.

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Aktuelles Urteil I Arbeitsrecht

Missbräuchlichkeit eines Entschädigungsverlangens

BAG, Urteil vom 31.03.2022 - 8 AZR 238/21

Das Urteil des Bundesarbeitsgerichts (BAG) zeigt einmal mehr, dass es auf die Gesamtschau aller Umstände ankommt. In diesem Fall gab allein das Bewerbungsschreiben eines 74-jährigen keinen Anlass von einer Missbräuchlichkeit auszugehen, aber im Zusammenhang mit den weiteren Schreiben und dem Verhalten im Bewerbungsverfahren ging das BAG schlussendlich bezogen auf den Inhalt der Stellenausschreibung davon aus, dass der Kläger sich in wesentlichen Punkten als ungeeigneter Bewerber präsentiert hat, um so die Voraussetzungen für die Zahlung einer Entschädigung nach § 15 Abs. 2 AGG zu schaffen.

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