WIRTSCHAFTS­STRAFRECHT

 

Moderne wirtschaftsstrafrechtliche Verfahren betreffen längst nicht mehr nur die Verteidigung, sondern auch strategische Fragen von Haftung, Durchsetzung und Abwehr von Ansprüchen.

Wirtschaftsstrafrecht

Das Wirtschaftsstrafrecht  hat spätestens seit der Siemens-Korruptionsaffäre und den zahlreichen Finanzmarktkrisen fortlaufend an Bedeutung gewonnen. Während die anwaltliche Tätigkeit  früher noch weitestgehend auf die klassische Funktion des Strafverteidigers beschränkt war, sind die wirtschaftsstrafrechtlichen Fragestellungen und Herausforderungen längst auch in der Welt der Unternehmen angekommen. Hinzu tritt, dass wirtschaftsstrafrechtliches Know-how auch im Bereich der Durchsetzung und Abwehr von Ansprüchen, beispielsweise im kapitalmarktrechtlichen Umfeld, eine immer größere Rolle spielt. Namen wie Wirecard, FlowTex, Arthur Andersen,  Lehman Brothers, aber auch Begriffe wie "Dieselskandal", "Hypothekenkrise", "Benko-Skandal", und viele mehr, beschreiben diese Entwicklung prägnant.

Da wir derartige Situationen sowohl aus der Sicht des klassischen Strafverteidigers, aber auch des investigativen Angreifers oder des Schadensersatzansprüche abwehrenden Anwalts seit Jahrzehnten kennen, beraten wir Unternehmen, institutionelle Anleger und vor allem auch von entsprechenden  strafrechtlich relevanten Vorwürfen betroffene Personen gerade in derartigen wirtschaftsstrafrechtlichen Verfahren und Prozessen auf der Grundlage unserer jahrzehntelangen Erfahrungen. Unsere Expertise im Hinblick auf das Bank- und Kapitalmarktrecht sowie die Organ- und oder Beraterhaftung rundet unser interdisziplinäres Leistungsprofil in diesem Bereich ab.

 

Anwälte

Dr. Ulrich Wastl

Rechtsanwalt
Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht

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