Pachtrecht in der
Landwirtschaft

 

Mit einem Pachtvertrag überträgt der Verpächter dem Pächter das Recht, eine bestimmte Fläche – mit oder ohne Gebäude – zu nutzen, damit der Pächter den Boden bewirtschaften oder für die Tierhaltung nutzen kann.

Allerdings gibt es bei Pachtverträgen einige Stolpersteine, ganz gleich, ob sie mündlich oder schriftliche geschlossen werden. Wir unterstützen Sie bei der Ausgestaltung des Pachtvertrags und beraten Sie, welche Gestaltung Ihren Zielen und Interessen dienlich ist, welchen Inhalt Ihr Pachtvertrag unbedingt haben sollte und wie Sie den Pachtvertrag am besten verlängern oder beenden können.

 

Schriftlicher Pachtvertrag

Pächter benötigen Planungssicherheit. Sie müssen wissen, wie lange sie eine Pachtfläche nutzen können. Befristete Pachtverträge müssen immer schriftlich geschlossen werden. Hierbei sind vor allem die korrekte Bezeichnung der Parteien, die Bestimmung der Pachtsache oder der Anlagen wichtig.

Inhalt eines Pachtvertrags

Notwendiger Inhalt des Pachtvertrags sind die Fläche, der Pachtpreis und die Pachtdauer. Darüber hinaus können eine Verlängerungsoption oder Preisanpassungen vereinbart werden. Die Parteien können außerdem die Art der erlaubten Bewirtschaftung frei bestimmen und weitere Vereinbarungen treffen.

Beendigung eines Pachtvertrags

Ein Pachtvertrag endet in der Regel durch Kündigung. Befristete Pachtverträge enden automatisch mit Auslaufen der Frist. Nach der Kündigung ist der Pächter verpflichtet, die gepachtete Fläche in einem der Bewirtschaftung entsprechenden Zustand herauszugeben. Auch hier kann es zu Streitigkeiten kommen.

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