WO ANDERE HINDERNISSE SEHEN, SEHEN WIR CHANCEN

 

Vertrauen.
Kompetenz.
Erfolg.

Wir verstehen uns als Dienstleister, der seine Mandanten auf Augenhöhe begleitet. Mit unseren Anwälten und Steuerberatern steht Ihnen ein erfahrenes Team an Beratern und Prozessanwälten zur Seite. Alle besitzen ein hohes Niveau an Fachkompetenz und Branchenkenntnisse. Sie sind untereinander gut vernetzt und daher in der Lage fachübergreifend zu arbeiten.

RECHTSGEBIETE

Mediation

Mediation ist ein außergerichtliches Verfahren zur Lösung von Konflikten. In einem strukturierten Verfahren unterstützen wir die Konfliktparteien mit Verhandlungs- und Kommunikationstechnik, eine eigenständige und tragfähige Lösung Ihres Konfliktes zu erarbeiten.

Aktuelles

Der Aufbau einer Kunstsammlung kostet Zeit und Geld. Die Weitergabe an die nachfolgende Generation als Ganzes führt im Regelfall zum Anfall von Erbschaftsteuer. Der Verkauf einzelner Werke, um liquide Mittel zu erhalten, ist meist nicht gewünscht. Hier hilft die Vereinbarung eines Dauerleihgabevertrages oder eines Kooperationsvertrages mit einem Museum über 10 Jahre, mit welchem die Reduzierung der Steuer auf 40% oder sogar auf null erreicht werden kann. Wir helfen Ihnen bei der Gestaltung dieser Verträge.

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Aktuelles Urteil I Bau- und Architektenrecht

Problem Bauzeitverzögerung - BGH, Urteil vom 19.09.2024 - VII ZR 10/24

Welche Ansprüche hat der Bauunternehmer in Verzögerungsfällen, auf deren Ursache er keinen Einfluss hat? Es besteht eine Gesetzeslücke, die zu Gunsten des Auftragnehmers geschlossen werden sollte, um ihm für infolge der Verzögerung regelmäßig anfallende Mehrkosten für Personal und Material zu entschädigen (vor allem für Materialpreiserhöhungen).

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Zum 7. Juni 2026 muss die Entgelttransparenzrichtlinie (EU) 2023/970 in deutsches Recht umgesetzt sein. Arbeitgeber stehen damit vor erheblichen Neuerungen: Der Grundsatz „gleicher Lohn für gleiche oder gleichwertige Arbeit“ soll umfassend durchgesetzt werden. Unternehmen werden verpflichtet, ihre Vergütungsstrukturen auf geschlechtsbedingte Unterschiede zu überprüfen und anzupassen. Personalverantwortliche sollten sich frühzeitig auf diese Änderungen einstellen – Verstöße können künftig teuer werden.

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Frauen dürfen sich beim Entgeltvergleich auf den bestverdienenden männlichen Kollegen berufen – das hat das BAG in einem Grundsatzurteil entschieden. Damit wird die Beweisführung bei Entgeltbenachteiligung deutlich erleichtert.
BAG, Urteil v. 23.10.2025 – 8 AZR 300/24

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