BANK-, KAPITALMARKT- UND AKTIENRECHT
Unsere Beratung im Bank- und Kapitalmarktrecht verbindet Anspruchsdurchsetzung und -abwehr mit Governance-, Compliance- und Transaktionsexpertise.
BANK-, KAPITALMARKT- UND AKTIENRECHT
Das Bank- und Kapitalmarktrecht ist ein weites Feld. Es reicht von den Begriffen A wie "Anlage und Anlagebetrug" bis hin zu Z wie "Zinsarbitrage". Wir beraten und vertreten in diesem Bereich institutionelle Anleger, Banken und Finanzdienstleistungsinstitute, aber auch generell Unternehmen und Privatpersonen, die in diesem Kontext (Schadenersatz)Ansprüche geltend machen oder abwehren wollen. Darüber hinaus beraten wir auch hier im Hinblick auf die Etablierung und Optimierung etwaiger Governance- und Compliance-Management-Systeme. Auch die rechtskonforme und möglichst interessenwahrende Abwicklung von kapitalmarktrelevanten M&A- Geschäften gehört zu unserem Beratungsspektrum.
Bei alledem kommen uns und damit unseren Mandanten unsere rechtsgebietsübergreifenden Kenntnisse und Erfahrungen zugute, die bis hin zu den oftmals vernachlässigten und mit hohen Risiken verbundenen Konsequenzen des (Kapitalmarkt)Strafrechts reichen. Gerade auch hier verfügen wir über ein gewachsenes Netzwerk von Spezialisten, wie beispielsweise Wirtschaftsprüfern, aber auch Rechtsanwälten, die es uns ermöglichen gegebenenfalls auch sehr große Projekte - zumeist federführend - zu begleiten.