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Equal Pay: Ein besser verdienender Mann reicht – BAG stärkt Rechte von Arbeitnehmerinnen

Frauen dürfen sich beim Entgeltvergleich auf den bestverdienenden männlichen Kollegen berufen – das hat das BAG in einem Grundsatzurteil entschieden. Damit wird die Beweisführung bei Entgeltbenachteiligung deutlich erleichtert.
BAG, Urteil v. 23.10.2025 – 8 AZR 300/24

Hintergrund: Eine Führungskraft bei Daimler Truck klagte auf Entgeltausgleich, da sie im Vergleich zu einem männlichen Kollegen mit vergleichbarer Tätigkeit schlechter bezahlt wurde. Das LAG hatte die Klage abgewiesen – mit Verweis auf den Median der männlichen Vergleichsgruppe.

Entscheidung: Das BAG hob das Urteil auf. Es reiche aus, wenn eine Frau darlegt, dass ein einzelner männlicher Kollege für gleiche oder gleichwertige Arbeit mehr verdient. Die Größe der Vergleichsgruppe oder der Medianlohn seien irrelevant. Damit wird die Vermutungswirkung einer Diskriminierung nach dem AGG deutlich gestärkt.

Bedeutung für die Praxis:

  • Arbeitgeber müssen Entgeltstrukturen auf geschlechtsbedingte Ungleichbehandlungen prüfen.
  • Die Beweislast liegt nun stärker bei den Arbeitgebern, wenn ein einzelner besser bezahlter Kollege als Vergleich herangezogen wird.
  • Unternehmen sollten ihre Vergütungssysteme auf Transparenz und Gleichbehandlung hin überprüfen.

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