PFGC,

Anwaltskostenersatz für interne Ermittlungen bei erheblichen Verfehlungen

BAG, Urteil vom 29.04.2021, Az. 8 AZR 276/20

Gemäß einem unlängst veröffentlichten Urteil des Bundesarbeitsgerichts (Urteil vom 29.04.2021, Az. 8 AZR 276/20) haben Arbeitgeber die Möglichkeit, Schadensersatzansprüche gegen einen Arbeitnehmer durchzusetzen, falls diesem schwere Verfehlungen zur Last zu legen waren und durch die nähere Aufklärung der Tat Kosten entstanden sind; dies gilt allerdings nur dann, wenn die Ermittlungen zur Überführung des die Verfehlung leugnenden Arbeitnehmers führten. Im Regelfall wird es dabei um Verfehlungen gehen, die einen Straftatbestand erfüllen, was beispielsweise beim konkreten Verdacht des „Krankfeierns“ ( = Betrug) in Betracht kommt.

Doch Vorsicht: Eine bloße Vermutung reicht nicht aus. Es müssen konkrete Tatsachen vorliegen, die einen Verdacht der schweren Verfehlung hervorriefen. Sowohl diese konkreten Tatsachen als auch die Erforderlichkeit der Kosten muss der Arbeitgeber im Schadensersatzprozess gegen den Arbeitnehmer belegen können. Bei der „Erforderlichkeit“ der Kosten spielt die Kostenhöhe eine Rolle. Mehrtägige teure Überwachungsmaßnahmen, aufwendige Laboranalysen und dergl. dürften davon im Regelfall nicht gedeckt sein.

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