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Angebot eines Aufhebungsvertrags ohne Bedenkzeit ist zulässig

BAG, Urteil vom 24.02.2022 - 6 AZR 333/21

Eine Arbeitnehmerin erhält im Gespräch mit dem Geschäftsführer und „seinem“ Rechtsanwalt das Angebot eines Aufhebungsvertrags. Für den Fall der Ablehnung des Angebots, stellte man ihr eine fristlose Kündigung und die Erstattung einer Strafanzeige in Aussicht. Die von der Arbeitnehmerin erbetene Bedenkzeit und Besprechung mit einem Rechtsbeistand wurde abgelehnt. Die Arbeitnehmerin unterschrieb und focht den Aufhebungsvertrag an. Das Bundesarbeitsgericht (BAG) entschied letztinstanzlich zu Gunsten des Arbeitgebers:

Weder die Drohung mit der fristlosen Kündigung, noch die Drohung mit der Strafanzeige sei rechtswidrig, da ein verständiger Arbeitgeber in der gleichen Situation eine fristlose Kündigung und die Erstattung einer Strafanzeige ernsthaft in Erwägung gezogen hätte. Unter Abwägung aller Umstände des Einzelfalls war die angedrohte Kündigung nicht mit hoher Wahrscheinlichkeit unwirksam. Aus der Beteiligung des Rechtsanwalts an dem Gespräch folgt keine andere Wertung.

Der Arbeitgeber hat auch nicht gegen das Gebot des fairen Verhandelns verstoßen. Es wurde keine psychische Drucksituation geschaffen oder ausgenutzt, die eine freie und überlegte Entscheidung des Vertragspartners erheblich erschwert oder sogar unmöglich macht. Räumt der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer keine Bedenkzeit ein und ermöglicht keine Rücksprache mit dem Rechtsbeistand, liegt kein Verstoß vor. Die Entscheidungsfreiheit der Arbeitnehmerin war nicht eingeschränkt. Sie konnte sich jederzeit gegen den Aufhebungsvertrag entscheiden.

Etwas anderes gilt nur dann, wenn der Arbeitnehmer so lange festgehalten wird, bis er den Aufhebungsvertrag unterzeichnet oder der Arbeitgeber eine von ihm erkennbare körperliche oder psychische Schwäche oder unzureichende Sprachkenntnisse des Arbeitnehmers ausnutzt. In diesen Fällen kann ein unterschriebener Aufhebungsvertrag mit Erfolg angefochten werden und das Arbeitsverhältnis läuft unterbrechungslos fort.

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